Die Jahreskarte berechtigt eine Person ab Gültigkeitsdatum bis zum gleichen Kalendertag des Folgejahres bis Betriebsende (auf den Linien der MVG und ESWE Verkehr bis 4 Uhr) zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Umsteigen.
Die Jahreskarte mit Barzahlung ist als eTicket (elektronischer Fahrausweis) erhältlich. Das scheckkartengroße eTicket verfügt über einen Chip, auf dem die Fahrtberechtigung gespeichert ist. Statt des bisherigen Papiertickets wird die Jahreskarte mit Barzahlung nun einfach als elektronischer Fahrschein auf das eTicket geladen. Alle wichtigen Ticketdaten, wie Gültigkeit, Fahrstrecke und Ticketart sind auf dem Kartenchip gespeichert.
Gültigkeit
Gültig auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln innerhalb des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden (RMV-Tarifgebiet 65).
Besonderheiten
Die Jahreskarte ist übertragbar.
Erhältlich
Die Jahreskarte ist als einzelne Fahrkarte mit flexiblem Beginn und als 12er-Karte zum Monatsanfang nur in den Vorverkaufsstellen erhältlich.
Die Jahreskarte ist auch im Abonnement erhältlich. Informieren Sie sich über die zusätzlichen Vorteile des MVG-Abonnements.
Mitnahmeregelung
Der Inhaber der Jahreskarte kann von Montag bis Freitag ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ganztags, einen Erwachsenen und alle eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahre bzw. drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitgenommen werden.
Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6-14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.
Besondere Mitnahmeregelung in Mainz-Wiesbaden
Im Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) können außerdem ganztags alle eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahre bzw. drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitgenommen werden.
Auf ORN-Linien innerhalb des VMW gilt die Mitnahmeregelung erst ab 19 Uhr.
Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6-14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.