MVG = Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
ESWE = ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
VMW = Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH
RMV = Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
DB = Deutsche Bahn AG
BB = Beförderungsbedingungen
BAB = Bundesautobahn
RKH = Regionalverkehr Kurhessen GmbH
Mit Fahrtantritt werden folgende Vorschriften Bestandteil des Beförderungsvertrags:
Die unten aufgeführten Tarife und Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich im RMV – Tarifgebiet 65. Dieses wird abgegrenzt durch die Stadtbzw. Ortsgebiete von Mainz, Wiesbaden, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Hochheim, Massenheim, Wackernheim, Zornheim, Walluf und Wallau (Ortsteile westlich der BAB 3).
(1) Allgemeine Tarife und Beförderungsangebote
a) Sammelkarten
(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV TG 65)
Der Gültigkeitsumfang der Sammelkarten entspricht dem der Einzelfahrkarten (A.3.3.2c der RMV-Tarifbestimmungen). Sie sind bei Fahrtantritt unverzüglich zu entwerten. Bei Preisänderungen gelten die nicht entwerteten Einzelfahrkarten noch 6 Monate nach dem Tag der Preisänderung weiter. Es werden fünf unentwertete Sammelkarten ausgegeben. Auf www.fahrkartenladen.de sind mindestens zehn Sammelkarten zu erwerben. Bei www.eswe-ticket.de werden im Minimum fünf Sammelkarten verkauft.
b) Kurzstreckenfahrkarten
(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV TG 65 außer in Wallau, Massenheim, Hochheim, Ginsheim, Gustavsburg und Bischofsheim)
Sie berechtigen zu einer Einzelfahrt bis zu 4 Haltestellen (einschließlich Einstiegshaltestelle). Umsteigen ist, wenn und soweit erforderlich, erlaubt. Ist die Gesamtstrecke länger als 1500 m, können einzelne Haltestellen von dieser Regelung ausgenommen werden.
c) Sonderfahrkarten
(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV TG 65)
d) Mitnahmeregelung bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs
(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV TG 65)
Inhaber/-innen von Wochen-, Monats- und Jahreskarten des Erwachsenentarifs können über die Regelung Ziffer 3.4.5 der RMV-Tarifbestimmungen hinaus ganztags alle eigenen bzw. maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen. Im Falle der Nutzung einer Zeitkarte durch ein Kind (6 bis einschließlich 14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.
e) Betriebsende der Nachtverkehrwagen
Auf den Linien des Nachtverkehrs der MVG und von ESWE gilt als Betriebsende 4.00 Uhr.
(2) Sondertarife
a) Sondermonatskarte (SK)
aa) Mainz
(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV TG 65)
In Mainz wird die SK an Inhaber/-innen eines in diesem Zeitraum gültigen Sozialausweises der Stadt Mainz ausgegeben.
ab) Wiesbaden
(gültig auf allen RMV-Verkehrsmitteln im RMV TG 65)
In Wiesbaden wird die SK bei Vorlage einer durch das Sozialamt der Stadt Wiesbaden ausgestellten und durch ESWE gültig gemachten Kundenkarte ausgegeben. Die Karte ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und der genannten Kundenkarte.
ac) zeitliche Gültigkeit
Die SK ist gültig für einen Monat ab aufgedrucktem Datum bis einschließlich des gleichen Datums des Folgemonats.
b) Zeitkarten (ZK) des Ausbildungstarifs (AT) für kinderreiche Familien
(gilt nur für Familien mit 3 und mehr Kindern mit Hauptwohnsitz in Mainz, gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV TG 65)
Wird für zwei Kinder eine ZK des AT erworben, erhalten die anderen Kinder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr unentgeltliche ZK des AT. Diese werden nur unter Vorlage des Ausweises für kinderreiche Familien und bei gleichzeitigem Erwerb von zwei bezahlten ZK des AT der jeweils gültigen Woche, des gültigen Monats bzw. Schuljahres ausgegeben. Sie sind ebenso wie die bezahlten ZK des AT nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und übertragener Kundenkartennummer gültig. Ausweise für kinderreiche Familien werden gegen Vorlage einer von der zuständigen Behörde genehmigten Familienstandsbescheinigung, der Bescheinigung zur GEZ-Befreiung und des Sozialausweises der Stadt Mainz jährlich ausgestellt.
c) Park+Ride Sondertarife
Parkscheine der Kurzparker sämtlicher PMG-Parkhäuser und -plätze berechtigen 24 Stunden ab aufgedrucktem Parkzeitbeginn zu beliebig vielen Fahrten auf den linksrheinischen MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV TG 65. Innerhalb dieses Gebietes können bis zu 4 Personen unentgeltlich mitgenommen werden.
Der Fahrgast hat die von ihm durch Beschädigung der Fahrzeuge oder Betriebsanlagen und -einrichtungen verursachten Kosten zu erstatten. Bei vorsätzlicher Verunreinigung eines Fahrzeugs oder eines Aufenthaltsraumes werden Reinigungskosten erhoben und, sollte in Folge der Beschmutzung eine sofortige Auswechslung des Wagens erforderlich sein, auch die Kosten für die Wagenauswechslung in Rechnung gestellt.
Ergänzend zu den gemeinsamen BB und Tarifbestimmungen des RMV gilt Folgendes: Die Beförderung von Fahrrädern ist unentgeltlich. Maximal 4 Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang. Besteht für diese Bedarf, so müssen so viele Fahrräder aus den Fahrzeugen genommen werden, wie es für eine sichere Beförderung notwendig ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal verbindlich. In diesem Fall besteht nach dem Aussteigen weiterhin ein Beförderungsanspruch in einem nachfolgenden Linienfahrzeug. Wegen der beengten Verhältnisse wird empfohlen, Fahrräder nicht während der Hauptverkehrszeit mitzunehmen.