Mainzigartig Mobil
AGB MVGmeinRad

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fahrradvermietsystem "MVGmeinRad"

Stand: 10.01.2012

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH vermietet Fahrräder an registrierte Kunden im Rahmen bestehender Verfügbarkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Mieter eines MVGmeinRad-Fahrrads (nachfolgend "Nutzer" genannt) - der Vertragspartner der MVG ist - und der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend "MVG" genannt) und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zur Anmietung und Nutzung der Fahrräder.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Nutzer von der MVG schriftlich zu bestätigen.

1.3. Soweit nachfolgend von "Fahrrad" in der Einzahl die Rede ist, sind davon auch die Fälle erfasst, in denen der Nutzer zeitgleich mehrere Fahrräder mietet.

1.4. Soweit in diesen AGB von "online", "Internet", "telefonisch", dem "Verkehrs Center Mainz" etc. die Rede ist, sind hiermit die folgenden Kontaktdaten gemeint:

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz

Telefon (0 61 31) 12 77 77
Telefax (0 61 31) 12 66 66
E-Mail verkehrscenter@remove-this.mvg-mainz.de
Internet
www.mvg-mainz.de

Eine Liste der ausgewiesenen Verkaufsstellen ist online erhältlich.

1.5. Das Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung sowie das Tarifsystem gemäß Anlage 1 sind Bestandteil dieser AGB.

2. Nutzerregistrierung, PIN, Kundenkarte

2.1. Die Nutzung eines Fahrrads erfordert eine vorherige einmalige Registrierung durch den Nutzer. Die Registrierung erfolgt online (Ziff. 1.4) durch Ausfüllen eines Antragsformulars. Ein Anspruch des Nutzers auf Annahme des Registrierungsantrags durch die MVG besteht nicht. Nach der Online-Registrierung muss sich der Nutzer persönlich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Verkehrs Center Mainz oder den ausgewiesenen Verkaufsstellen legitimieren. Nach erfolgreicher Legitimation erhält der Nutzer von der MVG im Verkehrs Center Mainz bzw. in der Verkaufsstelle eine VDV-KA-Kundenkarte (nachfolgend "Kundenkarte" genannt) ausgehändigt. Der Kunde kann ebenso eine andere (((eTicket-Kundenkarte für die Nutzung von MVGmeinRad registrieren lassen.

2.2. Der Nutzer benötigt zur Nutzung seiner Kundenkarte eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die PIN wird vom Nutzer selbst im Rahmen der Online-Registrierung (Ziff. 2.1) vergeben. Sie muss vierstellig sein und aus vier Ziffern bestehen.

2.3. Als Nutzer kann sich nur registrieren, wer im Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2.4. Die MVG ist berechtigt, im Rahmen der Registrierung eine Bonitätsprüfung beim Nutzer durchzuführen.

2.5. Die MVG hat das Recht, in begründeten Fällen - insbesondere im Falle des Missbrauchs, der schwerwiegenden Verletzung der Nutzungsbedingungen sowie der fehlenden Bonität des Nutzers - die Kundenkarte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und so den Nutzer von der Berechtigung zur Fahrradnutzung auszuschließen. Die Sperrung der Kundenkarte gilt hier ausschließlich für MVGmeinRad.

2.6. Nutzt ein Nutzer seine Kundenkarte 12 Monate lang nicht, wird diese von der MVG inaktiv gesetzt. Sie ist dann bei erneutem Nutzungswunsch telefonisch oder online (Ziff. 1.4) wieder zu aktivieren. Der Nutzer kann auch auf eigenen Wunsch die Kundenkarte inaktiv setzen lassen. Dies sollte u.a. immer dann geschehen, wenn er sie vorübergehend nicht mehr benutzen möchte.

2.7. Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich der MVG telefonisch, per E-Mail oder durch Vorsprache im Verkehrs Center Mainz (Ziff. 1.4) mitzuteilen. Die Kundenkarte wird von der MVG unverzüglich gesperrt und kann bei Wiederauffinden anschließend erneut frei geschaltet werden. Eine neue Kundenkarte kann vom Nutzer gegen Zahlung der im Preisverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Kostenpauschale telefonisch oder im Verkehrs Center Mainz (Ziff. 1.4) neu beantragt werden.

3. Vertraulichkeit der Kundenkarte und der PIN, Änderung der Kundendaten

3.1. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass seine Kundenkarte und die PIN vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Die Kundenkarte darf nicht zusammen mit der PIN aufbewahrt werden. Eine Weitergabe der Kundenkarte und / oder der PIN an Dritte ist nicht gestattet. Werden dem Nutzer Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung seiner Kundenkarte und / oder PIN bekannt, so hat er die MVG unverzüglich hierüber zu informieren.

3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung usw.) unverzüglich der MVG online (Ziff. 1.4) oder durch Vorsprache im Verkehrs Center Mainz bzw. in einer ausgewiesenen Verkaufsstelle mitzuteilen.

4. Entnahme und Rückgabe des Fahrrads

4.1. Nach Auflegen der Kundenkarte am Kontaktfeld des Terminals und Eingabe der PIN kann der Nutzer unter den verfügbaren Fahrrädern ein Fahrrad über das Display des Terminals auswählen. Die Freigabe des ausgewählten Fahrrads wird durch ein grünes Lichtsignal am Verschluss der Station (Box) angezeigt. Anschließend kann der Nutzer das Fahrrad aus dem Terminal entnehmen. Nach Entnahme der gewünschten Anzahl Fahrräder muss der Nutzer das Benutzermenü am Display des Terminals beenden.

4.2. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich an einem Terminal der MVG durch Einstellen des Fahrrads in das Terminal und Auslösen der Verriegelung. Bei Rückgabe des Fahrrads ist sicherzustellen, dass das Fahrrad ordnungsgemäß eingestellt und von der Station erkannt wurde; dies wird durch ein grünes Lichtsignal angezeigt.

4.3. Scheitert die Entnahme oder die Rückgabe eines Fahrrads am Terminal, etwa aus technischen Gründen (dies wird durch ein rotes Lichtsignal angezeigt), so hat der Nutzer dies der MVG unverzüglich telefonisch (Ziff. 1.4) zu melden.

4.4. Mit der Entnahme kommt ein Nutzungsvertrag über das entnommene Fahrrad über einen Zeitraum nach Wahl des Nutzers zustande. Die Nutzungszeit beginnt mit der Entnahme des Fahrrads aus dem Terminal und endet mit dessen Rückgabe an einem Terminal. Sie ist auf maximal 24 Stunden begrenzt. Die MVG kann einen Vertragsabschluss aus wichtigem Grund (insbesondere bei fehlender Bonität oder bei Zahlungsrückständen des Nutzers) verweigern.

4.5. Der Nutzer kann, abhängig vom gewählten Tarif, maximal vier Fahrräder gleichzeitig mieten. Die Weitergabe des Fahrrads an Dritte ist gestattet. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die Regelungen dieser AGB – insbesondere die Nutzungsbedingungen gemäß Ziff. 5 - vom Dritten stets eingehalten werden; er haftet für etwaige Zuwiderhandlungen durch den Dritten und hat das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

5. Nutzungsbedingungen

5.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Fahrrad ausschließlich innerhalb eines Umkreises von 20 km um den Mainzer Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 1, 55116 Mainz) zu nutzen.

5.2. Nutzen darf das Fahrrad nur, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine Körpergröße von mindestens 1,40 m überschreitet.

5.3. Das Gesamtgewicht des Fahrers inklusive etwaigem Gepäck darf 180 kg nicht überschreiten. Der Gepäckträger darf mit maximal 25 kg belastet werden. Das Maximalgewicht für Transporte im Gepäckträger-Kofferraum ist bis maximal 8 kg zulässig. Gegenstände müssen zur Beförderung auf einem Fahrrad geeignet und beim Transport ordnungsgemäß befestigt sein.

5.4. Die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO, sind stets zu beachten. Nicht gestattet sind demnach insbesondere:

  • die Mitnahme von Personen, beispielsweise auf dem Gepäckträger;
  • die Benutzung von Mobiltelefonen während des Fahrens;
  • das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
  • das Fahren bei starkem Wind oder stürmischem Wetter;
  • das freihändige Fahren;
  • die Teilnahme an Fahrradrennen o.ä.;
  • die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern;
  • der Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Güter oder Stoffe;
  • das Fahren auf Gehwegen.

5.5. Eingriffe oder Umbauten am Fahrrad sind nicht gestattet.

5.6. Beim Abstellen und Parken des Fahrrads hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrrad standsicher abgestellt wird, durch das Fahrrad die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden sowie Personen oder Sachen Dritter (z.B. Fahrzeuge) nicht gefährdet oder beschädigt werden. Insbesondere darf das Fahrrad nicht abgestellt oder geparkt werden:

  • an Verkehrsampeln,
  • an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
  • an Straßenschildern,
  • auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 Metern unterschritten wird,
  • vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtzonen,
  • an Bäumen.

5.7. Die Mitnahme des Fahrrads in Bus oder Bahn ist nicht gestattet.

6. Ordnungsgemäßer Zustand des Fahrrads, Pflichten des Nutzers

6.1. Vor Fahrtbeginn hat sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut zu machen und das Fahrrad auf seine Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, insbeson-dere das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, den ordnungsgemäßen Zustand des Rahmens, der Reifenluftdruck und die Funktionstauglichkeit des Bremssystems zu überprüfen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten ist vom Nutzer ein Lichttest durchzuführen.

6.2. Liegt bei Beginn der Nutzung ein offensichtlicher technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit des Fahrrads beeinträchtigen könnte, oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der Nutzer dies der MVG unverzüglich telefonisch (Ziff. 1.4) oder durch Eingabe am Terminal zu melden und das Fahrrad am - ggf. nächstgelegenen - Terminal zurückzugeben. Nach Bedienen des Displayfelds "Defekt" am Terminal kann der Nutzer ein Ersatzfahrrad entnehmen, ohne dass ihm hierdurch Zusatzkosten entstehen. Auch kleinere Mängel wie etwa Felgenschäden oder Gangschaltungs-defekte sind der MVG unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrrads mitzuteilen.

6.3. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrrad stets pfleglich zu behandeln.

7. Preise und Abrechnung

7.1. Die Berechnung des Nutzungsentgelts erfolgt nach Zeitabschnitten, beginnend mit der Entnahme des Fahrrads aus dem Terminal und endend mit dessen Rückgabe (Ziff. 4).

7.2. Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis (Anlage 1). Das jeweils aktuelle Preisverzeichnis ist auch online oder im Verkehrs Center Mainz (Ziff. 1.4) bzw. in den ausgewiesenen Verkaufsstellen erhältlich.

7.3. Die MVG stellt dem Nutzer über das angefallene Nutzungsentgelt eine Rechnung. Die Rechnung kann vom Nutzer online (Ziff. 1.4) eingesehen werden oder wird dem Nutzer gegen Entgelt gemäß Preisverzeichnis (Anlage 1) per Post zugeschickt. Die MVG behält sich vor, bei kleineren Rechnungsbeträgen erst nach mehreren Nutzungsvorgängen - spätestens zum 31.12. eines Jahres - eine Sammelrechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang ohne Abzug fällig.

7.4. Der Nutzer ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) verpflichtet. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, stellt die MVG den daraus entstehenden Mehraufwand pauschal gemäß aktuellem Preisverzeichnis (Anlage 1) in Rechnung. Dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, ein Mehraufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift/Einzug schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Nutzers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit die MVG eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist. Rückzahlungsansprüche des Nutzers werden seinem Konto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Nutzer keine andere Weisung erteilt.

7.5. Befindet sich der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die MVG ist berechtigt, die Kundenkarte des Nutzers zu sperren, bis die Zahlungsrückstände inklusive aller Nebenkosten vollständig ausgeglichen sind. Verletzt der Nutzer die ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen wiederholt in erheblichem Maße, ist die MVG berechtigt, den Nutzer dauerhaft von der Berechtigung zur Fahrradnutzung auszuschließen.

7.6. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einen Überblick über seine durchgeführten Fahrten und Vorgänge online (Ziff. 1.4) einzusehen.

7.7. Gegen Forderungen der MVG kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Sanktionen bei Vertragsverstößen des Nutzers

8.1. Für den Fall, dass der Nutzer die 24-stündige maximale Nutzungszeit (Ziff. 4.4) schuldhaft überschreitet, hat er ein erhöhtes Entgelt gemäß Preisverzeichnis (Anlage 1) zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

8.2. Bei schuldhaften Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen die Nutzungsbedingungen gemäß Ziff. 5, hat der Nutzer der MVG den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus ist die MVG berechtigt, eine Bearbeitungspauschale gemäß Preisverzeichnis (Anlage 1) zu erheben; dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, ein Mehraufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Das Recht nach Ziff. 2.5 bleibt unberührt.

9. Haftung des Nutzers, Verhalten bei Unfällen und Abhandenkommen des Fahrrads, Versicherungen

9.1. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die der MVG entstanden sind. Für Beschädigungen am Fahrrad oder dessen Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) haftet der Nutzer bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis (Anlage 1); dies gilt nicht für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

9.2. Bei einem Verstoß gegen die StVO und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften haftet der Nutzer der MVG gegenüber für alle daraus resultierenden Bußgelder, Gebühren und sonstigen Kosten.

9.3. Darüber hinaus haftet der Nutzer für sämtliche Schäden Dritter, die er während der Nutzungszeit schuldhaft verursacht hat, und stellt die MVG insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

9.4. Sämtliche Schäden sowie das Abhandenkommen eines Fahrrads sind der MVG vom Nutzer unverzüglich anzuzeigen.

9.5. Im Falle eines Unfalls, an dem außer dem Nutzer auch andere Personen beteiligt sind oder bei dem fremde Sachen beschädigt werden, sowie im Falle des Abhanden-kommens des Fahrrads ist der Nutzer verpflichtet, neben der MVG auch unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Soweit bekannt, hat der Nutzer das polizeiliche Aktenzeichen im Nachhinein an die MVG zu übermitteln.

9.6. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der MVG  gegenüber dem Nutzer bleiben davon unberührt.

10. Haftung der MVG

10.1. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.

10.2. Die MVG haftet gegenüber dem Nutzer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbegrenzt. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die MVG, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung der MVG ausgeschlossen.

10.3. Eine Haftung der MVG entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung des Fahrrads. In diesem Fall ist die Haftung der MVG für Schäden an den mit dem Fahrrad transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1. Die MVG ist berechtigt, die persönlichen Daten des Nutzers zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, verarbeiten und zu nutzen.

11.2. Die MVG ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Daten des Nutzers, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.

12. Beendigung der Nutzerregistrierung

Der Nutzer kann die Nutzerregistrierung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (d. h. Fax, E-Mail o.ä.) erfolgen. Nach Beendigung der Nutzerregistrierung wird die Kundenkarte für Nutzung von MVGmeinRad gesperrt.

13. Verschiedenes

13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

13.2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Mainz, den 10.01.2012
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Anlage 1

  Jahresbeitrag erste 30 Min.
pro Fahrt
weitere 30 Min.
pro Fahrt
Normaltarif entfällt 1,00 € 1,00 €
Bus-und-Bahn-Tarif* entfällt 0,50 € 0,50 €
MVGmeinRad SILBER 18,00 € 0,50 € 0,50 €
MVGmeinRad GOLD 59,00 € entfällt 0,50 €
MVGmeinRad GOLDplus* 29,00 € entfällt 0,50 €

* Für Inhaber eines Abos, JobTickets, einer FirmenCard oder des SemesterTickets für die Bereiche Mainz-Wiesbaden, RMV- und/oder RNN-Gebiet.

Erhöhte Entgelte fällige Beträge
Mietdauer länger als 24 Stunden 150,00 €
Schäden/Verlust (max. Höchstbetrag) 400,00 €
Verstöße gegen AGB (Bearbeitungsaufwand) 25,00 €
Ausstellen neue Kundenkarte nach Verlust 5,00 €
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